Erste Schritte nach einem Wasserschaden / Checkliste
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26. Oktober 2023Wasserschaden, wer zahlt? Was beachten?
Wer den Wasserschaden verursacht, der zahlt auch: Trocknung, Renovierung, neue Einrichtung: Ein Wasserschaden geht ziemlich ins Geld. Zahlen muss in der Regel derjenige, der dafür verantwortlich ist. Ist ein Schaden an der Wohnung oder dem Gebäude für den Wassereinbruch verantwortlich, dann zahlt meist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sanitäre Anlagen defekt sind oder auch, wenn es in der leer stehenden, ungeheizten Wohnung nebenan zu einem Wasserrohrbruch kommt.
Hat aber ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, weil zum Beispiel seine Waschmaschine defekt ist, dann übernimmt seine Privathaftpflicht die Kosten.
Verursacht man selbst einen Wasserschaden in der eigenen Wohnung und werden dadurch Möbel beschädigt, dann zahlt in diesen Fällen normalerweise die eigene Hausratsversicherung. Hierbei lohnt es sich, die genauen Klauseln im Versicherungsvertrag nachzulesen. Wie so oft ist auch bei Wasserschäden grobe Fahrlässigkeit ein Ausschlusskriterium für die Übernahme durch Versicherungen. Wer beispielsweise die Zuleitung zur Waschmaschine ohne Aquastop-Vorrichtung permanent geöffnet lässt, der handelt fahrlässig und wird bei einem Wasserschaden möglicherweise Probleme mit der Deckung des Schaden / Wasserschaden durch die Versicherung bekommen.