Wer zahlt bei Schimmel in der Wohnung?
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Sie hatten Schimmel in der Wohnung?
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Welche Rechte habe ich als Mieter bei Schimmel in der Wohnung?

Die Beweislast muss bei Schimmelbefall eindeutig sein: Zunächst muss die Beweis- last eindeutig sein. Fällt diese Beweislast zugunsten des Mieters, so kann der Mieter eine Mietminderung veranlassen.

Beispielfälle: Bei undichten Fenstern in Wohn- und Schlafzimmer und dadurch ver- ursachten Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) ist eine Minderung von 20 % angemessen. AG Schöneberg, Urteil vom 8. Oktober 1997, Az: 7 C 284/97 Quelle: Grundeigentum 1997, 1535
Schimmelbefall, der das Anstellen von Schränken an die Wände verhindert, in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug, rechtfertigt eine 75%ige Mietminderung. LG Köln 9. Zivilkammer, Urteil vom 15. November 2000, Az: 9 S 25/00 Quelle: WuM 2001, 604-605

Sind die Außenwände aller Zimmer, die Wände und die Decke im Bad durchfeuchtet und in der Küche Schimmelflecken vorhanden, so ist eine Minderung von mindestens 15 % gerechtfertigt. LG Berlin 64. Zivilkammer, Urteil vom 16. Februar 1999, Az: 64 S 356/98 Welche Rechte habe ich als Mieter bei Schimmel in der Wohnung?

Fristlose Kündigung durch Mieter ist ge- rechtfertigt: Nach §§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB kann der Mieter einer Wohnung das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die Nutzung der Mieträume z. B. wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gesundheitsgefährdend ist. AG Köln, Urteil vom 19. März 2001, Az: 206 C 29/00 ebenso veröffentlicht in: WuM 2003, 55-57.

Dem Vermieter steht ein Kündigungsrecht nicht zu: Urteil BGH vom 17. 12. 2003 – XII ZR 308/00: Darin steht, dass der für den Zustand der Mietsache verantwortliche Vermieter sich nicht durch Unterlassen der Mängelbeseitigung das Recht verschaffen darf, sich vom Vertrag zu lösen.

 

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